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555 Heinrich, Peter und Jacob , Brüder von Wiggiswyl, verzichten zu Gunsten des Hauses Buchsee auf ihre Ansprüche auf die Almende, von der Urtinenbrücke bei Teisswyl bis zur Fussbrücke bei Schwanden. | |||||||||||||||||
556 Graf Rudolfs von Thierstein Erläuterung der Rechte des Klosters Frienisberg auf den Gütern zu Seedorf u. s. w., welche er demselben verkauft hatte. | |||||||||||||||||
557 Gütertausch der Kirche Ansoltingen mit Werner de Prato (von der Matt? Matter?) um Güter zu Uetendorf, Steffisburg und Wittenwyl. | |||||||||||||||||
558 Bündniss zwischen den Städten Bern und Freiburg. | |||||||||||||||||
559 Erklärung der Stadt Bern an die Stadt Freiburg über die Dauer ihres Schirmbüdnisses mit Philipp, Grafen von Savoien und Burgund. | |||||||||||||||||
560 Handveste der Stadt Aarberg | |||||||||||||||||
561 Rudolf, genannt Chnupe, Gysela, seine Ehefrau, und ihre Kinder verzichten zu Gunsten des Hauses Buchsee auf ihre Almendrechte, von der Teisswyler- bis zur Schwandenbrücke. | |||||||||||||||||
562 Walther von Wedliswyl verzichtet auf die von seinen Voreltern von Uspunnen auf ihn vererbte Kastvogtei des Chorherrenstiftes Ansoltingen in die Hände des dortigen Probstes (seines Sohnes Heinrich und des Capitels, mit Zustimmung seiner sechs Söhne. | |||||||||||||||||
563 Rechtsstreit zwischen dem Hause Buchsee und den Brüdern Chnupe, über zwei Schupposen zu Holzmühle. | |||||||||||||||||
564 Gräfin Elisabeth von Kyburg bittet ihre Vögte, die Grafen Rudolf von Habsburg, Hugo von Montfort (Werdenberg) und Gottfried von Habsburg um ihre Einwilligung, für das Seelenheil ihres plötzlich verstorbenen Gemahles, Grafen Hartmanns des Jüngern v. Kyburg, den Schwestern von Thun schenken zu dürfen | |||||||||||||||||
565 Die Brüder Peter und Friedrich de Clers übergeben ihr Reichslehen Ekarmatt im Forst, das Joh. von Gysenstein von ihnen zu Afterlehen trug, dem Kloster Cappelen im Forst. | |||||||||||||||||
566 Schenkung des Kirchensatzes von Thun an das Kloster Interlaken. | |||||||||||||||||
0566A Beilegung eines Rechtshandels zwischen dem Johanniterhause Buchsee und Ritter Ulrich von Buchsee. | |||||||||||||||||
567 Schenkung des Kirchensatzes von Thun an das Kloster Interlaken. Urkunde der drei Kyburgischen Vormünder. | |||||||||||||||||
568 Kaufbrief um den Hof Wittikofen. | |||||||||||||||||
569 Cuno v. Krauchthal gibt an Werner Münzer und Berchtold Buwlin, Burger zu Bern, einen von ihnen zu Lehen gehabten Zehnten im Banne Köniz, und diese denselben wieder an Wilhelm von Endlisberg von Freiburg auf, von dem sie denselben zu Lehen trugen. Dagegen verleihen die Brüder des Teutschen Hauses zu Köniz an Cuno von Krauchthal eine Hube zu Bottingen.. | |||||||||||||||||
570 Eberhard (Truchsess von Waldburg), Bischof von Constanz, bestätigt die Schenkung des Kirchensatzes von Thun an das Kloster Interlaken durch Annen, die Erbin von Kyburg. | |||||||||||||||||
571 Cuno und Peter von Kriegstetten empfangen vom Hause Buchsee eine Schuppose bei Teitingen zu Lehen. | |||||||||||||||||
572 Ritter Heinrich von Egerdon verkauft dem Teutschen Hause Köniz Eigengüter zu Köniz um acht Mark Silbers, und übergibt demselben, für seiner Seelen Heil, ein daselbst besessenes Reichslehen. | |||||||||||||||||
573 Conrad v. Wediswyl, Fry, verkauft um fünfzig Pfund Heller Bernermünze dem Kloster Interlaken seine eigenthümliche Hälfte des Fischfanges in der Aare, genannt Vach, von der Brücke über den Flussarm, die rothe Giesse genannt, bia an die Grundfurre im untern (Thuner-) See. | |||||||||||||||||
574 Hemma, Wittwe Bochsilmann, verkauft dem Teutschen Hause zu Köniz drei daselbst gelegene Schupposen um zwanzig Pfunde Heller Bernermünze. | |||||||||||||||||
575 Bemerkenswerthe Ereignisse des Jahres 1271 | |||||||||||||||||
576 Die Herzoge Ludwig und Conrad von Teck bekräftigen die Schenkung des Hofes und des Kirchensatzes zu Scherzingen (Scherzlingen) an das Kloster Interlaken, durch die Brüder Walther und Conrad von Wediswyl. | |||||||||||||||||
577 Bischof Eberhard von Constanz bestätigt die Schenkung des Kirchensatzes von Thun an das Frauenkloster zu Interlaken durch Annen, die Erbin von Kyburg, mit Genehmhaltung ihrer drei Vormünder. | |||||||||||||||||
578 Die Brüder Werner und Heinrich, Junkern von Kien, überlassen dem Teutschen Hause in Bern die Hälfte ihres vom Reiche zu Lehen getragenen Getreidezehntens zu Crimstein (oder Trimstein). | |||||||||||||||||
579 Der Comthur und die Brüder des Lazariterhauses in dem Gefenne übergeben die Kirche zu Meiringen im Haslithal dem Kloster Interlaken. | |||||||||||||||||
580 Conrad, Herr von Wediswyl, tritt, bei Anlass der Schenkung des Kirchensatzes Thun an das Kloster Interlaken durch Annen, Grafen Hartmanns von Kyburg Tochter, alle Rechte, die er, Conrad, an dieses Kirchenpatronat haben mochte, ebenfalls an Interlaken ab. | |||||||||||||||||
0580A Bischof Johann von Lausanne ertheilt einen Ablass von vierzig Tagen an alle diejenigen, die zu Erbauung der Capelle zu Scherzlingen Beiträge leisten würden. | |||||||||||||||||
581 Bündniss der Stadt Murten mit Grafen Philipp von Savoien und Burgund. | |||||||||||||||||
582 Wilhelm, Herr zu Aarberg, erklärt, er habe infolge des eidlich beschwornen Zeugnisses seiner Burger zu Aarberg kein Recht an der Mühle zu Lyss. | |||||||||||||||||
583 Heinrich und Burkhard von Egerdon, Brüder, bestätigen die Schenkungen ihres Vaters Burkhard von Egerdon an das Haus Köniz, nämlich in Hertzwyl, Oberwangen, Mannismatt und Gundolsmatt. | |||||||||||||||||
584 Bischof Johann von Lausanne vereinigt die beiden Kirchen von Ober-und Niedergurzelen in Eine Pfarrkirche, weil die Einkünfte der beiden zu Unterhaltung zweier Kirchen nicht zureichen. | |||||||||||||||||
585 Rudolf und Bertha Frieso, Eheleute, schenken dem Hause Buchsee alle ihre Güter zu Teisswyl zu einem Seelgerette. | |||||||||||||||||
586 Heinrich von Strasberg belobt die von seinem verstorbenen Vater Berchtold, Herrn von Strasberg, dem Kloster zu Erlach gemachten Vergabungen an Vogtei-und Patronatsrechten und verschiedenen Einkünften zu Büren und Rüti. | |||||||||||||||||
587 Bertha von Tentenberg leistet Verzicht auf ihre Rechte an der Stettmühle zu Bern. | |||||||||||||||||
588 Hugo Buwli, Burger von Bern, wird mit der Stettmühle zu Bern beliehen. | |||||||||||||||||
589 Johann von Tentenberg, in den Teutschen Orden aufgenommen, übergiebt demselben seine in der Stadt Bern gelegenen Mühlen. | |||||||||||||||||
590 Freisprechung der vom Probst Heinrich von Wediswyl zu Ansoltingen mit Lütgarde von Uebeschi erzeugten Kinder durch diesen Heinrich selbst und seine vier Brüder, Arnold, Markward, Berchtold und Johannes v. Wediswyl. | |||||||||||||||||
591 Kaufbrief um Weinberge zu Twann, von den Brüdern und Vettern von Muzwyler an das Haus Thunstetten. | |||||||||||||||||
592 Heinrich von Egerdon verkauft um vierzig Pfunde Heller Bernermünze dem Hause Köniz seinen vom Reiche zu Lehen getragenen Zehnten zu Hertswyl. | |||||||||||||||||
593 Ritter Heinrich von Egerdon übergibt für sein und seiner Vorfahren Seelenheil alle seine Rechte an dem Kirchensatz zu Krauchthal dem Hause Buchsee. | |||||||||||||||||
594 Jacob von Schönenfels, weiland Herrn Ulrichs Sohn, verzichtet zu Gunsten des Hauses Köniz auf den zwischen ihm und diesem Hause streitigen Zehnten Ze Studen. | |||||||||||||||||
595 Absterben Margarethens von Savoien, verwittweter Gräfin von Kyburg. | |||||||||||||||||
596 Die Brüder Wilhelm und Heinrich v. Montenach vertauschen an das Haus Köniz eine Schuppose zu Ried, welche die Brüder Heinrich und Burkhard von Egerdon von ihnen zu Lehen trugen, und mit welcher diese Heinrichen von Ried afterlehensweise belehnt hatten ; wogegen Köniz den Brüdern von Montenach eine andere Schuppose, ebenfalls zu Ried, abtritt, die dann in das nähmliche Lehensund Afterlehensverhältniss der Egerdon und Heinrichs von Ried übergeht, in dem die vertauschte gestanden hatte. | |||||||||||||||||
597 Gütertausch zwischen dem Hause Köniz und Wilhelm von Wangen, um beiderseitige Besitzungen zu Wabern und zu Wangen. | |||||||||||||||||
598 Der Comthur Conrad von Vischerbach zu Köniz und der Pfarrer Volpert zu Bern, Namens des Teutschordenshauses Köniz, verkaufen an Conrad von Winzenriet, Burger zu Bern, sechs Schupposen zu Vilbringen und Güter zu Tägertschi um XXVIII Pfund XV Schillinge Bernmünze. | |||||||||||||||||
599 Heinrich, JUngherr von Bucheck, mit Einwilligung seiner Ehefrau Adelheid (von Strasberg) und seiner Kinder, Hugo, Peter, Hartmann und Elisabeth, verkauft dem Hause Buchsee seine Güter zu Wile um LX Pfunde Bernerpfenninge. | |||||||||||||||||
600 Die Brüder Berchtold, Heinrich und Otto von Strasberg verzichten auf alle Rechte an denjenigen Gütern zu Seewyl, die ihr Vater Berchtold seiner Tochter Adelheid, Gemahlin Heinrichs, des Sohnes des Grafen Peter von Bucheck, für ihre Aussteuer verpfändet hatte. | |||||||||||||||||
601 Handveste der Stadt Burgdorf. | |||||||||||||||||
602 Heinrich von Ried überlässt, vermöge Vertrages, dem Hause Köniz seine vom Reiche zu Lehen tragenden Zehnten zu Ried. | |||||||||||||||||
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